Nutzungsbedingungen

Ergänzende Nutzungsbedingungen für den SaaS-Dienst „SchildDoku“

Die nachfolgenden Bestimmungen ergänzen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
regeln die Nutzung der webbasierten Software „SchildDoku“. Bei Widersprüchen zwischen
diesen Nutzungsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen diese
Nutzungsbedingungen vor.

Dann §§ 1 bis 10 wie gehabt, wobei § 2 so lautet:

§ 2 Kostenlose Testphase

(1) Jeder Nutzer kann den Dienst 30 Tage lang kostenlos und unverbindlich testen.

(2) Die Angabe von Zahlungsdaten ist für die Testphase nicht erforderlich.

(3) Die Testphase ist je Nutzer für eine einmalige Inanspruchnahme bestimmt. Als
derselbe Nutzer gilt auch, wer einen weiteren Testzugang unter einer anderen
E-Mail-Adresse, einem anderen Namen oder einer anderen Bezeichnung für denselben oder
einen im Wesentlichen gleichen Tierbestand anfragt. Ein Anspruch auf einen weiteren
kostenlosen Testzugang besteht nicht. Der Anbieter gewährt einen solchen jedoch gerne
auf Anfrage, wenn dafür ein nachvollziehbarer Grund besteht.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, Testzugänge zu sperren und zu löschen, die erkennbar
dazu dienen, die kostenlose Testphase wiederholt und planmäßig in Anspruch zu nehmen.

(5) Nach Ablauf der Testphase wird der Zugang automatisch deaktiviert und gelöscht. Die
während der Testphase erfassten Daten werden ebenfalls gelöscht, sofern keine Übernahme
in ein kostenpflichtiges Konto erfolgt. Technisch bedingt können Daten für einen
begrenzten Zeitraum noch in Sicherungskopien enthalten sein.

Wie Absatz 3 gemeint ist: Das ist ein Vorbehalt, kein Verbot mit Kontrolle. Er gibt
dir die Grundlage, jemanden abzulehnen, der die Gratisphase planmäßig immer wieder neu
startet. Wer aus einem vernünftigen Grund einen zweiten Testzugang braucht, bekommt ihn —
und das steht auch so im Text. Bewusst nicht drin steht eine Erlaubnis, Name und
E-Mail über das Testende hinaus aufzubewahren: die bräuchtest du nur für einen Abgleich
gegen eine Sperrliste, und den willst du nicht. Ohne Nutzung wäre so eine Speicherung
Vorratshaltung und damit angreifbar.